Fall C gilt nur dann für Sie, wenn Sie Ihre Arbeit auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität zu Berlin eingereicht haben und die Promotionsordnung die Abgabe von vier zusätzlichen Papierexemplaren fordert.
- Wir bekommen von Ihnen vier dauerhaft haltbar gebundene Papierexemplare der Dissertation und eine elektronische Version, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind. Hierbei sind die Festlegungen des edoc-Servers der Humboldt-Universität zu Berlin zu beachten.
- Wir bekommen außerdem den Veröffentlichungsvertrag zur Veröffentlichung einer Textpublikation des edoc-Servers in zweifacher Ausführung.
Vorgaben an die Papierexemplare:
- Für den Ausdruck nutzen Sie bitte unbedingt die vom edoc-Server akzeptierte PDF-Datei, die wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung stellen!
- Das verwendete Papier muss weiß und alterungsbeständig sein.
- Bitte erstellen Sie die Papierexemplare auf DIN A4 und bedrucken die Seiten beidseitig.
- Sofern das elektronische Dokument Farbseiten enthält, sind auch diese im Papierexemplar farbig darzustellen (analog zum PDF-Dokument).
- Achten Sie bei kumulativen Arbeiten darauf, dass alle Artikel vollständig enthalten sind.
- Achten Sie auf ein vollständiges Titelblatt (Gutachter:innen und Tag der Verteidigung müssen angegeben sein – siehe Beispiele). Sie können sich dabei am Mustertitelblatt der für Sie gültigen Promotionsordnung orientieren.
- Die Nutzung des Logos der Humboldt-Universität zu Berlin ist Promovierenden im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Dissertation nicht gestattet.
- Bitte geben Sie - abhängig vom Verteidigungsdatum - die Präsidentin/den Präsidenten auf dem Titelblatt wie folgt an:
- bis 31.12.2021: Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- vom 01.01.2022 – 30.09.2022: Prof. Dr. Peter Frensch, (komm.) Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
- ab dem 01.10.2022: Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
- Persönliche Daten, wie Geburtsort und -datum, müssen vom Titelblatt bzw. aus dem gesamten Dokument entfernt werden, ebenso der Lebenslauf.
- Sollte die elektronische Einreichung auf dem edoc-Server eine Selbstständigkeitserklärung enthalten, wird diese auch in das Druckexemplar mit eingebunden, aber nicht unterschrieben.
Vorgaben zur Bindung:
- Die Mindestanforderung an den Einband ist Schwarzpappenbroschur (auch Bibliotheksbroschur I oder Steifbroschur genannt).
- Wenden Sie sich bitte an einen fachlich ausgewiesenen Bindebetrieb. Sie finden eine Auswahl an Buchbindern in Berlin und Brandenburg auf der Seite der Buchbinder-Innung Berlin Brandenburg. Copyshops können die geforderten Bindungen nicht erstellen.
- Bitte beachten Sie, dass ab einem bestimmten Umfang Ihre Arbeit in zwei Bände gebunden werden muss. Das entscheidet der Buchbinder. Sollte Ihre Arbeit nicht in einem Band gebunden werden können, bitten wir Sie, die Arbeit sinnvoll zu teilen (zum Beispiel an einem Kapitelende) und für den zweiten Band ein weiteres Titelblatt anzufertigen.
- Bindung: Klebebindung, gefächert (keine Drahtheftung, keine Verwendung von Klammern oder Metall bei der Bindung)
- bewegliche Rückeneinlage mit Falz
- bezogene Pappdeckel
- Farbe: F:585 (schwarz)
- Gerundete Ecken
- Bitte um Kennzeichnung des Bucheinbandes (i.d.R. hinterer innerer Buchdeckel) mit Firmenstempel des Buchbinders
- Wir behalten uns vor, nicht korrekt gebundene Exemplare wieder zurückzuschicken.
Hinweis zum Veröffentlichungsvertrag:
- Wir benötigen von Ihnen zwei unterschriebene Papierexemplare des Veröffentlichungsvertrages.
- Bitte beachten Sie, dass nur handschriftlich unterzeichnete Verträge angenommen werden. Verträge mit digitalen oder eingescannten Unterschriften werden nicht akzeptiert.