Die Universitätsbibliothek bietet keine Rechtsberatung zu Open Access und urheberrechtlichen Fragen an, sondern bietet lediglich unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis der rechtlichen Aspekte von Open Access. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Wissenschaftliche Publikationen unterliegen vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten bei Open Access bieten wir auf diesen Seiten Informationen.
Lizenzen kommen bei Open-Access-Publikationen in der Regel zum Einsatz, um die Nutzung der Publikationen über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen hinaus zu erweitern und eine höhere Verbreitung der Publikationen zu ermöglichen. Etabliert haben sich dabei Standard-Lizenzverträge, insbesondere die Creative-Commons-Lizenzen.
Autorenrechte, also die den Autor:innen eingeräumten Rechte, können die Zugänglichmachung eines bereits veröffentlichten Werks erlauben (beispielsweise über die von Verlagen oft standardmäßig erlaubte Selbstarchivierung), und können ansonsten seitens der Autor:innen mithilfe von Vertragszusätzen in zukünftigen Veröffentlichungsverträgen im Sinne des Open-Access-Gedankens ausgestaltet werden.
Mit dem Zweitveröffentlichungsrecht besteht außerdem ein unabdingbares Recht für Urheber:innen wissenschaftlicher Beiträge, das die öffentliche Zugänglichmachung dieser Beiträge unter bestimmten Bedingungen nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in einer Manuskriptversion erlaubt.
Predatory Publishing bezeichnet Geschäftspraktiken, die zumeist unter dem Vorwand des Open-Access-Gedankens verlegerische Leistungen gegen Publikationsgebühren anbieten, diese Leistungen jedoch nicht oder nur unzureichend erbringen. Unsere Informationen erklären die Problematik und helfen, Predatory Publishing zu erkennen und zu meiden.