Leihfristen
An der Universitätsbibliothek der HU gibt es drei Ausleihstatus:
- 4-Wochen-Ausleihe
- Kurzausleihe
- Tagesausleihe
Die unten aufgeführten Fristen gelten an allen Standorten der UB. Lediglich in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft gibt es abweichende Regelungen, die sich auf die Kurzausleihe beziehen:
Studierende anderer Universitäten können hier die Medien mit dem Status „Kurzausleihe“ für einen Tag, andere externe Nutzer:innen gar nicht entleihen.
Ausleihstatus |
Erste Leihfrist |
Verlängerbar (max.) |
4-Wochen-Ausleihe |
28 Tage |
182 Tage |
Kurzausleihe |
7 Tage |
28 Tage |
Tagesausleihe |
1 Tag (d. h. bis zum nächsten Öffnungstag) |
nicht verlängerbar |
Für HU-Mitarbeitende gelten folgende Leihfristen:
Ausleihstatus
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Erste Leihfrist
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Verlängerbar (max.)
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4-Wochen-Ausleihe
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56 Tage
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182 Tage
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Kurzausleihe
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28 Tage
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182 Tage
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Tagesausleihe
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28 Tage
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nicht verlängerbar
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Die Ausleihkonditionen der Medien werden Ihnen auch bei der Literaturrecherche in Primus angezeigt (nach Anmeldung). Weitere Informationen zu den Leihfristen erhalten Sie auf den Standortseiten der jeweiligen Zweigbibliothek.
Daneben gibt es an vielen Standorten Bestände, die Sie nicht ausleihen können, sogenannte "Präsenz-Bestände“ (z. B. Zeitschriften). Diese können Sie nur vor Ort einsehen.
Verlängerungen
Verlängerungen sind nur selbstständig über das Bibliothekskonto möglich.
In folgenden Fällen ist eine Verlängerung nicht möglich:
- Das Medium ist vorgemerkt
- Die maximale Leihfrist ist erreicht
- Das Bibliothekskonto ist gesperrt oder abgelaufen
- Fernleih-Medien sind i.d.R. nicht verlängerbar
Der Versand von Erinnerungsmails ist ein Service der Universitätsbibliothek. Er entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien zu überwachen. Sollten Sie einmal keine Erinnerungsmail erhalten, begründet dies keinen Anspruch auf Erlass von ggf. anfallenden Säumnisgebühren.
Die im Bibliothekskonto hinterlegte Mailadresse können Nicht-HU-Angehörige selbständig ändern.
Wiederausleihe
Wenn Sie Medien über die maximale Leihfrist hinaus benötigen, können Sie diese an den Rückgabeautomaten bzw. an den Servicetheken zurückbuchen und sofort wiederausleihen. Voraussetzung ist, dass das Medium nicht vorgemerkt ist.
Dies ist an allen Standorten möglich, außer in der ZwB Rechtswissenschaft. Auch können Medien aus der ZwB Rechtswissenschaft nicht an anderen Standorten abgegeben werden.
Hilfe und Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Leihstelle.
Alternativ können Sie uns via Online-Sprechstunde kontaktieren.