Die Benutzung der Bestände des Archivs der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Berlin vom 14. März 2016 (GVBl. 2016, 96) sowie gemäß § 17 Abs. 4 des Berliner Datenschutzgesetz. Weiteres regelt die Benutzungsordnung und Gebührensatzung des Universitätsarchivs. Bei der Veröffentlichung von Archivalien ist zudem das Urheberrechtsgesetz zu beachten. Akteneinsicht bei Registraturgut bzw. Zwischenarchivgut regelt das Informationsfreiheitsgesetz.
Jede Person hat auf Antrag das Recht, Archivgut nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften einzusehen, die für die wissenschaftliche Forschung über Geschichte und Gegenwart oder für die Wahrung persönlicher Rechte und Belange relevant sind.