Publikation
Die Veröffentlichung von Archivgut ist nur unter Beachtung der Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie sonstiger schutzwürdiger Belange betroffener Personen möglich. Verletzungen dieser Rechte müssen gegenüber dem Berechtigten selbst vertreten werden. Das Universitätsarchiv übernimmt für diese Fälle keine Haftung.
Grundsätzlich muss ein Veröffentlichungsvorhaben im Vorfeld schriftlich beantragt und durch die Archivleitung genehmigt werden. Gegebenenfalls können dabei Entgelte laut Gebührenordnung des Archivs anfallen. Um alle Fragen zu klären, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte per Email an uns.
Zitierweise
Beachten Sie bitte die korrekte Zitierweise, die sowohl bei Veröffentlichungen als auch bei der Verwendung von Archivgut als Quellenmaterial vollständig angegeben werden muss:
Allgemeine Zitierweise: Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsarchiv, Bestand XY, Signatur-Nr.
Beispiel: Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät 01, Nr. 1000, Bl. 534.
Kurzzitierweise: HU UA, Bestand XY, Signatur-Nr.
Beispiel: HU UA, Phil.Fak.01, Nr. 1000, Bl. 534.