Zu den Beständen zählen Akten der pädiatrischen Gesellschaften ‚Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.‘ (DGKJ), ‚Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V.‘ (DAKJ) und ‚Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V.‘ (DGSPJ).
Die historischen Akten der DGKJ, die bereits seit 1883 existiert, und die Akten der Gesellschaft für Pädiatrie der DDR, die nach der Wiedervereinigung zusammengeführt wurden, wurden bereits Anfang der 1990er Jahre dem KAVH-Archiv angeschlossen.
Mit dem Vorhaben, ein Zentrum für die pädiatrische Forschung entstehen zu lassen, wurden auch die Aktenbestände der DAKJ und der DGSPJ ins Pädiatriearchiv als jeweilige Einzelprovenienz überführt und angegliedert.
Die Akten geben über die Arbeit, Aktivitäten und Veränderungen der Gesellschaften Auskunft. Sie sind Deposita, d. h. sie verbleiben als Eigentum der jeweils einzelnen Gesellschaft, in deren Vertrag Regelungen zur Nutzung der Unterlagen festgelegt sind. Nutzungsanfragen werden deshalb gemäß den Depositalverträgen im Einvernehmen mit der jeweiligen Gesellschaft bearbeitet.