Nachlässe

Zu den Beständen des Universitätsarchivs gehören auch über 170 Nachlässe und Familienarchive von Wissenschaftler:innen, die mit der Berliner Universität verbunden waren - als Studierende, Dozent:innen oder Professor:innen. Dabei versteht man unter einem archivischen Nachlass die schriftliche Hinterlassenschaft einer Einzelperson, während die Überlieferung mehrerer verwandter Personen als Familienarchiv bezeichnet wird.

Ein Nachlass kann persönliche Dokumente enthalten (Urkunden, Zeugnisse, Ausweise u. ä.), Unterlagen aus beruflicher und wissenschaftlicher Tätigkeit (Konzepte, Entwürfe, Protokolle u. ä.) sowie unterschiedlich umfangreiche Korrespondenzen. Korrespondenzen umfassen nur in Ausnahmefällen die Briefe des Nachlassers selbst, vielmehr können vor allem Briefe seiner Korrespondenzpartner erwartet werden. Meistens sind die Nachlässe nicht in ihrer Gesamtheit überliefert, vielfach handelt es sich eher um Nachlasssplitter mit nur wenigen Verzeichnungseinheiten - Manuskripten oder Vorlesungskonzepten.

Über den genaueren Inhalt und den Erschließungszustand der einzelnen Nachlässe können Sie sich anhand der Liste der Nachlässe des Universitätsarchivs informieren, die kontinuierlich ergänzt wird. Die Benutzung eines Nachlasses ist abhängig vom Stand seiner Bearbeitung und Ordnung. Zudem kann die Benutzung gelegentlich nur unter bestimmten, bei der Übernahme vereinbarten Bedingungen ermöglicht werden - die Benutzungsordnung des Archivs findet dann keine Anwendung. Denn im Gegensatz zum dienstlichen Schriftgut, das dem jeweils zuständigen Archiv einer Einrichtung von allen Struktureinheiten nach einer vorgegebenen Frist zur Bearbeitung und weiteren Aufbewahrung übergeben wird, gilt für persönliches Schriftgut keine Abgabepflicht.

Nachweise zu existierenden Nachlässen in deutschen Archiven und Bibliothek finden Sie unter: