Ausleihe
Die in der Zweigbibliothek Musikwissenschaft aufgestellten Bücher sind in der Regel für eine Woche ausleihbar (Kurzausleihe, verlängerbar auf max. 28 Tage).
Mehrfachexemplare können für eine Frist von 4 Wochen (verlängerbar auf max. 182 Tage) entliehen werden.
Nicht ausleihbar sind: Zeitschriften, Werkausgaben, Nachschlagewerke, Bücher aus den Semesterapparaten sowie vor 1924 erschienene Literatur.
Die Zweigbibliothek verfügt über einen Ausleih- und Rückgabeautomaten mit Konto- und Gebührenfunktionen (MensaCard).
Weitere Informationen zu den Leihfristen aller Standorte erhalten sie hier.
Verlängerung
Die Leihfrist kann nur eigenständig im Online-Benutzerkonto, bei Vorlage des Benutzerausweises in der Bibliothek oder schriftlich per E-Mail unter Angabe der Nutzernummer verlängert werden. Eine telefonische Verlängerung ist nicht möglich.
Rückgabe und Wiederausleihe
Die Rückgabe erfolgt über den Ausleih- und Rückgabeautomaten. Es können hier Bücher von allen Standorten zurückgegeben und auch wieder ausgeliehen werden, außer Medien aus der ZwB Rechtswissenschaft. Im Gegenzug ist es ebenfalls möglich, Bücher aus der Zweigbibliothek Musikwissenschaft an allen Standorten abzugeben bzw. wieder auszuleihen, außer bei der ZwB Rechtswissenschaft.
Gebühren
Zu beachten ist die mit der Kurzausleihe verbundene strengere Gebührenregelung!
Verzugsgebühren und Fernleihgebühren können in der Zweigbibliothek nur am Ausleihautomaten mit der CampusCard bzw. mit der MensaCard bezahlt werden.